Kehrwoche: Das müssen Sie wissen – Rechte und Pflichten erklärt
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kehrwoche ist eine Reinigungsverpflichtung für Mieter in Mehrfamilienhäusern, besonders im süddeutschen Raum verbreitet
- Gehweg, Hof und Treppenhaus müssen regelmäßig gereinigt werden – der genaue Umfang steht im Mietvertrag
- Ein Wechselsystem bestimmt, welcher Mieter wann dran ist – Verstöße können zu Konflikten und Mahnungen führen
Viele unterschätzen, wie wichtig die Kehrwoche für das Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern ist. Diese Reinigungsverpflichtung regelt, wer wann die gemeinsamen Bereiche sauber halten muss. Vor allem in den Regionen südlich des Mains ist die Kehrwoche fest verankert und ein Standardbestandteil des Mietvertrags. Doch was genau muss gereinigt werden, und was nicht? Hier klären wir die wichtigsten Fragen.
Was ist die Kehrwoche überhaupt?
Die Kehrwoche ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, nach der sich Bewohner eines Hauses in regelmäßigem Wechsel an der Reinigung gemeinsamer Flächen beteiligen. Statt dass der Vermieter einen Hausmeister oder eine Reinigungskraft bezahlt, übernehmen die Mieter diese Aufgabe selbst – abwechselnd nach einem festgelegten Plan. Dies spart Kosten und soll die Gemeinschaft stärken. Besonders in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist diese Regelung weit verbreitet und oft im Mietvertrag festgeschrieben.
Was gehört zur Kehrwoche – Gehweg, Hof und Treppenhaus?
Der Umfang der Kehrwoche ist unterschiedlich und hängt vom Mietvertrag ab. Typischerweise gehören dazu: das Treppenhaus mit Stufen und Absätzen, der Hausflur und eventuell der Hof oder die Terrasse. Der Gehweg vor dem Haus ist ebenfalls oft Teil der Kehrwoche. Dagegen müssen Sie in der Regel nicht den Keller, die Garage oder Gemeinschaftsgärten reinigen – es sei denn, der Vertrag sieht das vor. Fensterrahmen im Treppenhaus und Griffe sind normalerweise nicht enthalten. Wichtig: Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wann bin ich dran – das Wechsel-System erklärt
Die Kehrwoche funktioniert nach einem Rotationsprinzip. Mit jeder Woche ist ein anderer Mieter verantwortlich – meist folgt das System alphabetisch, nach Hausnummer oder nach einem Aushang im Treppenhaus. Ein Wochenplan zeigt, welcher Mieter wann putzen muss. Die Reinigung muss innerhalb der vereinbarten Woche erfolgen, meist samstags oder freitags. Wer krank ist oder verreist, sollte sich rechtzeitig mit anderen Mietern absprechen und notfalls tauschen. Einfach nichts zu tun, führt zu Konflikten.
Was passiert bei Streit und Nichteinhalten?
Werden Sie Ihrer Kehrwoche-Pflicht wiederholt nicht nach, kann der Vermieter Sie abmahnen. Im schlimmsten Fall kann eine Pflichtverletzung sogar zur Kündigung führen. Auch Nachbarn dürfen Sie abmahnen, wenn die Verschmutzung überhand nimmt. Manche Häuser beauftragen einen Hausmeister, wenn zu viele Mieter nicht mitarbeiten – die Kosten werden dann auf die Miete umgelegt. Um Ärger zu vermeiden: Putzen Sie pünktlich und gründlich. Bei Uneinigkeiten über den notwendigen Umfang hilft ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Kehrwoche machen, wenn es im Mietvertrag nicht steht?
Nein, ohne vertragliche Regelung haben Sie keine Verpflichtung. Allerdings ist in Süddeutschland ein großer Teil der Mietverträge mit Kehrwoche-Klauseln versehen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Vermieter.
Was kostet es, wenn jemand anderes putzt?
Das ist vertraglich unterschiedlich geregelt. Manche Häuser erlauben einen Tausch ohne Kosten, andere berechnen 15–30 Euro für einen professionellen Putzdienst, wenn Sie nicht selbst putzen.
Wer haftet, wenn jemand beim Putzen ausrutscht?
Das ist eine Frage der Versicherung und Arbeitssicherheit. Eine Privatperson, die freiwillig putzt, ist normalerweise über ihre Haftpflichtversicherung geschützt.
Halten Sie sich an die Kehrwoche-Regeln und kommunizieren Sie offen mit Ihren Nachbarn. Ein sauberes Treppenhaus ist der Grundstein für ein angenehmes Zusammenleben. Nutzen Sie die Wochenpläne und planen Sie Ihre Putztage rechtzeitig – so vermeiden Sie Ärger und Stress mit dem Vermieter und anderen Bewohnern.